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Seit Mitte der 90er Jahre wird über die Umstrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland diskutiert. Dabei geht es um die Einführung von Ausschreibungswettbewerben mit allen Konsequenzen. Das Land Hessen war in dieser Frage Vorreiter und hat konsequent den Ausschreibungsweg beschritten. Dieser Weg ist zum Teil auf verbitterten Widerstand der Kommunen bzw. kommunaler Verkehrsbetriebe gestoßen und wirft vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Inwieweit in Hessen an Stelle des Wettbewerbes die interne Vergabe (In-House-Vergabe) von Personenbeförderungsleistungen zulässig ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Vergaberechts, des Beihilfenrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Hessischen Landesrechts. Das komplexe Zusammenspiel dieser Vorschriften bestimmt die Zukunft des ÖPNV in Hessen. Mit dieser Problematik setzen sich die Verfasser unter Einbeziehung der politischen Erfahrungen auseinander und geben einen Überblick über die entsprechende Literatur und Rechtssprechung. Auch die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes werden berücksichtigt.