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Die interne Schuldenverteilung gesamtschuldnerisch haftender Eheleute ist in §426 BGB nicht geregelt. Ausdrückliche Vereinbarungen sind selten. Die Autorin ordnet die umfangreiche Rechtsprechung in relevante Fallgruppen (Hauskredit, Konsumschuld, Einkommensteuerschuld, Geschäfts-/Umschuldungskredit). Deren Analyse zeigt, dass der gängige Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe für die Regelung des Ausgleichs nicht erforderlich ist. Denn während des Bestehens der Ehe ergibt sich ein Ausgleichsmaßstab fallgruppenspezifisch aus konkludenten Kooperationsverträgen bzw. dem Gesetz. Mit endgültiger Trennung sind andere gesetzliche Vorschriften anwendbar, die Geschäftsgrundlage des Kooperationsvertrages entfällt. Ilka Mehdorn entwickelt ein Rechtsprinzip aus dem BGB, nach dem die Lastenverteilung dann dem Nutzen aus der Schuldenaufnahme folgt. Anhand von Beispielen erläutert sie, wann im Zuge von Trennung/Scheidung der Ausgleich erneut u. a. durch Güter- und Unterhaltsrecht modifiziert wird.