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Mit den Normativitätsschüben der Verträge von Maastricht und Lissabon ist der Einzelne in den Mittelpunkt des europäischen Verwaltungsrechts gerückt. Ausgehend von dieser Beobachtung schlägt Johannes Saurer einen Perspektivenwechsel vor. Er kontrastiert den tradierten institutionell-organisationsbezogenen Zugriff auf die Verwaltungsarchitektur der Europäischen Union mit einer Betrachtung aus individueller Sicht. Dabei erschließt sich der Begriff des `Einzelnen` als normative Konstruktion, die eine Vielzahl sozial und ökonomisch höchst unterschiedlicher Akteure zusammenführt: Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, transnationale Konzerne und verschiedene Interessengruppen. Weitere Schwerpunkte betreffen die ambivalente Zweckstruktur subjektiv-öffentlicher Rechte im Unionsrecht, Verfahren und Rechtsschutz in den komplexen Vollzugsstrukturen und das Prinzip der institutionellen Verantwortungsteilung, das Uniongerichte und Unionsgesetzgeber gleichermaßen für die Individualrechtssicherung in die Pflicht nimmt.