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Die 1990 eingeführte Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich zu einem wichtigen umweltrechtlichen Schutzinstrument entwickelt. Allerdings erfasste die positive Fortentwicklung und Nutzung des Instruments der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht das Schutzgut der "Kulturgüter"; dieses wurde vielmehr an den Rand gedrängt und fristete - häufig übersehen - ein Schattendasein. Gleichwohl gesetzlich eine Berücksichtigung der Kulturgüter im Rahmen jeder Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen war, fehlten in der Praxis sowohl die Fähigkeit als auch der Wille.§Wegen der Vorzüge der Umweltverträglichkeitsprüfung drängen nun auch Vertreter des Kulturgüterschutzes darauf, diese für ihren Bereich zu instrumentalisieren. Würde die Umweltverträglichkeitsprüfung auch weiterhin nicht für den Kulturgüterschutz eingesetzt, so verlöre dieser gegenüber der Bewahrung der natürlichen Schutzgüter weiter an Bedeutung.§Zu einer effektiven Anwendung des Schutzgutes der Kulturgüter mangelt es insbesondere an einer brauchbaren Definition des Schutzgutes selbst sowie an auf das konkrete Schutzgut zugeschnittenen Vorgaben für die weiteren Verfahrensschritte. Die bisherigen Ansätze zur Lösung dieser Probleme wurzeln nicht in der Rechtswissenschaft, sondern finden in anderen Fachdisziplinen ihren Ursprung; sie stammen insbesondere von Kunsthistorikern, Archäologen oder Technikern bzw. Ingenieuren verschiedener Fachrichtungen. Bei allen Problemen hinsichtlich der praktischen Umsetzung handelt es sich jedoch letztlich um die Auslegung und Anwendung eines Gesetzes. So erscheint zur Problemlösung ein Beitrag aus juristischer Sicht notwendig, um zumindest den rechtlichen Rahmen zu ermitteln, der im Umgang mit den Kulturgütern eingehalten werden muss. Diesen Beitrag möchte Lars Rößing mit dem vorliegenden Buch leisten.