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Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des Par. 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.§Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen Par. 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.§Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen"der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.