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Das Europarecht verbietet den Mitgliedstaaten, staatliche Beihilfen einzuführen, bevor die Kommission sie genehmigt hat. Auch durch Rechtsnormen des Steuerrechts können Beihilfen gewährt werden. Häufig ist unklar, ob eine Steuervorschrift eine solche Begünstigung gewährt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die Finanzverwaltung die Rechtsnorm anwenden darf. So hat die Finanzverwaltung etwa die Anwendung der Sanierungsklausel gem. § 8c Abs. 1a KStG im Jahr 2010 ausgesetzt, nachdem die Kommission ein förmliches Prüfverfahren eröffnete. Der Autor stellt zunächst dar, in welchen Fällen eine Steuervorschrift eine staatliche Beihilfe beinhalten kann. Ferner untersucht der Autor den Inhalt des Durchführungsverbots im Verlauf eines Beihilfeverfahrens. Es folgt eine Analyse der Folgen das Durchführungsverbot für die Anwendung einer Steuernorm. Die Arbeit schließt mit einer Diskussion der Handlungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung in beihilferechtlichen Zweifelsfällen.