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Das Asylgrundrecht aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist seit Ende der siebziger Jahre zunehmend Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung geworden. Mittlerweile zählt es zu den politischen Themen ersten Ranges. Die Diskussion konzentriert sich vornehmlich auf die Frage einer Neugestaltung des Grundrechts. Die vorliegende Arbeit zeigt, daß eine zukünftige europäische Harmonisierung des Asylrechts nur durch eine Änderung der deutschen Verfassung realisiert werden kann. Zu diesem Ergebnis gelangt der Verfasser aufgrund einer Analyse der verfassungsrechtlichen Strukturen. Das subjektiv einklagbare Asylrecht ist auch nach der vom deutschen Bundestag im Mai 1993 beschlossenen Grundgesetzänderung erhalten geblieben. Auf dieser Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts wird geprüft, inwieweit europäische Harmonisierungsmaßnahmen mit der deutschen Verfassung vereinbar sind. Im Mittelpunkt stehen dabei das Schengener und Dubliner Übereinkommen sowie die Frage, ob der EG eine Kompetenz zur Regelung des Asylrechts zusteht.