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In sozialrechtsvergleichender Perspektive werden die unterschiedlichen Instrumente staatlicher Arbeitsförderung in Griechenland und Deutschland dargestellt. Dabei wird der sozialrechtliche Rahmen, in welchem die staatliche Arbeitsverwaltung tätig wird, ebenso berücksichtigt, wie Innovationen auf dem Arbeitsmarkt (Hartz-Konzept). Nachdem die unterschiedliche geschichtliche Entwicklung der sozialen Sicherung in beiden Ländern geschildert wird, folgt eine Darstellung des Aufbaus der Arbeitsverwaltung sowie eine systematische Gegenüberstellung der aktiven und passiven Leistungen auf dem Gebiet der Arbeitsförderung und anderer Sozialleistungen, z.B. der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung. Es wird aufgezeigt, wie beide Länder ihre nicht unerheblichen Probleme bei der Reform der sozialen Sicherungssysteme lösen wollen. Da das Werk die erste rechtssystematische Gegenüberstellung der Arbeitsförderung in beiden Ländern überhaupt beinhaltet, dürfte es insbesondere innerhalb der staatlichen Arbeitsverwaltung, der Sozialversicherungsträger und sozialpolitischen Behörden in Deutschland und auf EU-Ebene Anklang finden.