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Die Entstehungsgeschichte der §§932 ff. BGB ist auch nach über 100 Jahren nicht vollständig nachgezeichnet. Nach einem Überblick über die historischen Vorbilder widmet sich die Arbeit Art. 306 ADHGB, welcher als erste Regelung einen Eigentumserwerb als Folge des generellen Vindikationsausschlusses vorsah. Sodann wird die Schaffung der Regelungen über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen im Bürgerlichen Gesetzbuch dargestellt. Es wird deutlich, daß Art. 306 ADHGB und seine Handhabung in der Praxis die Regelungen des BGB erheblich beeinflußten und die §§932 ff. BGB eine Vollrezeption des Art. 306 ADHGB darstellen. Nach dem Inkrafttreten der Regelungen setzte sich die «Rechtsscheinlehre» als Begründungsmodell durch. Die Entwicklungsgeschichte zeigt, daß heute umstrittene Probleme im Zusammenhang mit den Regelungen neu zu bewerten und zu beantworten sind. Die «Rechtsscheinlehre» führt in der Deutung der Regelungen zu Unstimmigkeiten. Es ist daher vorzuziehen die Normen als gesetzgeberische Entscheidung zu sehen und auf dogmatische Erklärungen zu verzichten. Diese Sichtweise hilft, andere offene Fragen im Zusammenhang zu beantworten.