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Im steuerrechtlichen Teil der Arbeit wird die Entwicklung der Rechtsprechung des RFH und des BFH zur Betriebsaufspaltung und der heutige Stand der Literatur behandelt. In dem haftungsrechtlichen Teil werden insbesondere GmbH-, arbeits- und produzentenhaftungsrechtliche Fragestellungen behandelt. Es wird u.a. zu der Frage Stellung genommen, ob die Nutzungsüberlassung durch die verpachtende Besitzgesellschaft, die oder deren Gesellschafter zugleich Gesellschafter der Betriebs-GmbH sind, eine kapitalersetzende Maßnahme i.S.d. 32 a GmbHG ist. Die produzentenhaftungsrechtlichen Konsequenzen der Betriebsaufspaltung haben bisher noch keine gesonderte Untersuchung erfahren. Der Verfasser schlägt für diese Problematik eine Lösung vor, die eine Haftung der Besitzunternehmer begründet, indem er die Betriebs-GmbH und die Besitzunternehmer als Gesellschafter einer GbR (Produktionsgemeinschaft) erkennt und letztere als sogen. Quasi-Hersteller qualifiziert. Die Verkehrspflichten der deliktischen Produzentenhaftung nach 823 Abs. 1 BGB treffen die Besitzunternehmer genauso wie das Betriebsunternehmen.