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Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung "Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung" eingeleitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.§Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungsprobleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwicklung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.Das europäische und nationale Wasser- und Umweltrecht ist in diesem Jahrzehnt durch drei Entwicklungen gekennzeichnet. Erstens hat die EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 einen neuen umfassenden Ordnungsrahmen für die Bewirtschaftung der Gewässer in Europa eingeführt. Dieser war bis zum 22.12.2003 in nationales Recht umzusetzen. Zweitens sind in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Bemühungen im Gange, das weit verzweigte nationale Umweltrecht in einem oder wenigen Gesetzen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Schließlich hat die Europäische Kommission eine Reform der gemeinschaftlichen Rechtsetzung unter der Bezeichnung "Europäisches Regieren/Bessere Rechtsetzung" eingeleitet, die in einem Weißbuch von 2001 und in mehreren Mitteilungen der Kommission ihren Niederschlag gefunden hat.§§Das 3. Speyerer Forum zum Umweltgesetzbuch machte es sich zur Aufgabe, die aufgezeigten Entwicklungstendenzen in Beziehung zu setzen und zu untersuchen, welche Umsetzungsprobleme die Wasserrahmenrichtlinie aufwirft, inwieweit die Wasserrahmenrichtlinie die Kommissionsanforderungen an eine bessere Rechtsetzung erfüllt, ob sie ein Vorbild für künftige Kodifikationen des Umweltrechts auf gemeinschaftlicher oder nationaler Ebene sein kann, und wenn nicht, welche Lehren aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Fortentwicklung des Umweltrechts zu ziehen sind. Die Vorträge zu diesen Themen sind in aktualisierter Form in diesem Tagungsband zusammengefasst.