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Sowohl durch das zum 01.01.2009 in Kraft getretene EEWärmeG des Bundes als auch durch das seit dem Jahr 2008 existierende baden-württembergische EWärmeG soll aus Gründen des Klimaschutzes und zur Schonung fossiler Ressourcen der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch zur Erzeugung von Wärme gefördert werden. Beide Gesetze greifen auf den ordnungsrechtlichen Ansatz einer Nutzungspflicht zurück, der beim Bundesgesetz noch durch eine Subventionierung des Einsatzes erneuerbarer Energien ergänzt wird. Der Autor stellt diese und die übrigen im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Förderansätze in ihrer Funktionsweise dar und unterzieht sie anschließend einer Untersuchung im Hinblick auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und ihre funktionelle Wirksamkeit. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind dabei die Problematik der Gesetzgebungskompetenz sowie die Frage der Vereinbarkeit der einzelnen Fördermodelle mit dem formellen und materiellen nationalen Verfassungsrecht und den Vorgaben des Europarechts. Die Ansätze des EEWärmeG und des EWärmeG werden kritisch hinterfragt, Chancen und Schwächen dieser Fördermodelle erörtert und Alternativen für zukünftige Fördergesetze aufgezeigt.