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Ab spätestens 1. Januar 2005 muss die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln über alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen sichergestellt werden. Jeder Betrieb, der mit der Lebens- oder Futtermittelherstellung beschäftigt ist, muss Systeme schaffen, mit denen jederzeit festgestellt werden kann, von wem ein Stoff kommt oder wohin ein Produkt geliefert wurde. Ob die EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit ein chargenbezogenes System verlangt ist umstritten. Ein Tracking-System auf Chargenbasis kann aus wirtschaftlichen Gründen durchaus von Vorteil sein, da Rückrufaktionen zielgenau und spezifiziert durchgeführt werden können. Auch in anderen Branchen sind Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit durch Tracking- und Tracing-Systeme geplant.