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Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Ansatz§und der Bewertung originärer immaterieller§Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im§handelsrechtlichen Jahresabschluss. Es handelt sich§hierbei um die Untersuchung der Frage, ob die§Verpflichtung zur Aktivierung oben genannter§Vermögensgegenstände die Aussagekraft eines§Jahresabschlusses nach HGB erhöht.§§Während die internationalen Rechnungslegungsstandards§(IFRS) den Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände unabhängig davon, ob sie entgeltlich erworben oder§selbst erstellt wurden schon lange vorsehen, hat§sich der Gesetzgeber in Deutschland im Rahmen des§Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nun auch dazu§entschlossen, das HGB-Bilanzrecht u. a. in diesem§Punkt den IFRS anzupassen und das bisher in § 248§Abs. 2 HGB kodifizierte Aktivierungsverbot §aufzuheben.§§Der vom Bundesministerium der Justiz am 21. Mai 2008§veröffentlichte Gesetzentwurf dient als Grundlage der§Untersuchung. Die einzelnen geplanten Änderungen§wurden ausführlich betrachtet und werden je nach§Bedeutung für den Ansatz und die Bewertung mehr§oder weniger stark diskutiert.