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Die vorliegende Studie unterbreitet eine systematisch angelegte Dogmatik des Verdachts. Zuvor liefert sie den Rahmen einer solchen Dogmatik: historisch die Ausbildung einer Dogmatik des Verdachts seit dem Hochmittelalter, in der die Grundlagen des modernen, in individualisierender Zurechnung fußenden Rechts gelegt werden, und begrifflich die wissenschafts- und rechtstheoretischen sowie kriminologischen Voraussetzungen. Dogmatisch ist der Verdacht die Ausnahme vom prozessualen Grundsatz der Unschuld und bedarf deshalb der Begründung. Dies hat ihn als einzig richtige, intersubjektiv nachvollziehbare Entscheidung, deren Richtigkeit in der begründeten, individualisierenden Annahme der Möglichkeit einer Straftat auszuweisen. Durch diese Individualisierbarkeit lässt sich der Anfangsverdacht zugleich von generalisierenden Verdachtsstrategien im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens scheiden.