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Kriege sind eine der Hauptfluchtursachen, doch Kriegsflüchtlinge gelten oft nicht als Flüchtlinge im Rechtssinne. Dies gilt umso mehr in sogenannten neuen Kriegen mit ihrer vermeintlich ziellosen Gewalt gegen Zivilpersonen. Nora Markard zeigt jedoch, dass die Flüchtlingskonvention bei menschenrechtlicher und antidiskriminierungsrechtlicher Auslegung Kriegsflüchtlingen weitreichenden Schutz bieten kann. Auf der Basis einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Konzept neuer Kriege einschließlich ihrer Geschlechterdynamiken untersucht die Autorin in rechtsvergleichender Perspektive das Schutzpotential des Flüchtlingsrechts im Dreiebenensystem aus Genfer Konvention, Unionsrecht und Aufenthaltsgesetz. Dabei berücksichtigt sie auch Entwicklungen des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. In einem zweiten Teil widmet sich Nora Markard dem menschen- und unionsrechtlichen subsidiären Schutz gegen Kriegsgewalt.