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Die vollständig überarbeitete Auflage des Werkes "Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit" bietet eine umfassende Kommentierung der im internationalen Wirtschafts- und Rechtsverkehr bedeutendsten Schiedsordnungen der institutionellen Schiedsgerichte in Europa, Asien und Amerika. Wegen ihrer internationalen Bedeutung werden darüber hinaus auch die UNCITRAL Rules kommentiert. Die einzelnen Kommentierungen enthalten eine systematische und vollständig aktualisierte Darstellung der einzelnen Artikel, wobei ein besonderes Augenmerk auf die in der Praxis bedeutsame Frage der Kosten gelegt wird. Inhaltsübersicht der kommentierten Schiedsordnungen: Einleitung ICC-Schiedsordnung DIS-Schiedsgerichtsordnung Wiener Regeln Schweizerische Schiedsordnung LCIA-Schiedsregeln Schiedsordnung des Internationalen Handelsschiedsgerichts (MKAS) bei der Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation Schiedsordnung der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) Schiedsordnung des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) Schiedsordnung des Kuala Lumpur Regional Centre For Arbitration (KLRCA) American Arbitration Association – International Arbitration Rules (IAR) UNCITRAL-Schiedsgerichtsordnung (UncitraIO) Stockholmer Regeln (SCC) Dubai International Arbitration Centre (DIAC) International Center for the Settlement of Investment Dispute (ICSID) Kurztext: Wichtiger Kommentar zur Institutionellen Schiedsgerichtsbarkeit in Europa, Asien und Amerika. Herausgeber: Herausgegeben von Professor Dr. Rolf A. Schütze, Rechtsanwalt, Stuttgart Zielgruppe: Rechtsanwälte, Schiedsrichter, Parteivertreter, Unternehmensjuristen, an Hochschulen im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit Tätige Rechtsgebiet: Schiedsgerichtsbarkeit Online: Kostenpflichtig online erhältlich unter Jurion.de Aus den Besprechungen der Vorauflage: "Für den in der Praxis mit Schiedsverfahren Befassten bietet der Kommentar die bislang einzigartige Möglichkeit, sich einen unkomplizierten Überblick über die Unterschiede der einzelnen Schiedsordnungen zu verschaffen, und ist so eine wertvolle Hilfestellung bei der Wahl einer bestimmten Verfahrensordnung als auch bei der Durchführung des Verfahrens." RA Prof. Thomas Thierau , Bonn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, für die Zeitschrift baurecht.