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Die Untersuchung beschreibt den Verwalterwechsel im Insolvenzverfahren und definiert eine Verwalterwechselspezifität insolvenzspezifischer Verwalterpflichten bei Haftung des eingewechselten Verwalters. Diskutiert werden dogmatische und praktische Fragen zu Voraussetzungen und Folgen des § 57 InsO unter Einbeziehung der Diskussion um die Aufsicht des Insolvenzgerichts. Die Verwalterwechselspezifität der Haftung wird über die Stellung des Schuldners im Insolvenzverfahren und den sog. Neuerwerb hergeleitet. Es wird ein verwalterwechselspezifischer Massebegriff definiert, aus dem sich verwalterwechselspezifische Pflichten des eingewechselten Verwalters für die Anwendung der §§ 60, 61 InsO generieren lassen.