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Der giinstige Dmstand, daB ieh im Auftrage der Kaiserlieh-Japani sehen Regierung seit dem Friihjahr 1929 in Europa verweilen und mieh weiteren Studien im Gebiet der Reehtsphilosophie und Soziologie widmen konnte, ermogliehte mir die Ausfiihrung meines schon lange gefaBten Planes, die Lehre vom sozialen Verband philosophiseh zu begriinden. Mit dieser Arbeit habe ieh mieh zuerst in Wien, dann in Freiburg i. Br. und sehlieBlieh wieder in Wien besehiiftigt. Diese Aufeinanderfolge meiner Aufenthaltsorte hangt mit dem Entwieklungsgang meines Ge dankens eng zusammen. Mein Streben, die Daseinssphare des sozialen Verbandes zu ergriinden, braehte mieh in erster Linie mit der reinen Reehtslehre Herrn Professor HANS KELSENS und seiner "Wiener Sehule" in Beriihrung. Die kritisehe Befassung mit dieser Lehre fiihrte mieh zu zweigrundsatzliehenErgebnissen: erstens - und in dieser Hinsieht verfolge ieh den von der reinen Reehts lehre gewiesenen Weg -, daB der soziale Verband als ein einheitlieher und in sieh identiseher, eigenstandiger Gegenstand der Erkenntnis einzig und allein der Sphare der idealen Geistesgebilde angehoren kann; zweitens aber - und diese Feststellung weicht von der Lehrmeinung der reinen Reehtslehre ab -, daB der soziale Verband im allgemeinen nieht mit einem Komplex von Normen, der Staat im besonderen nieht mit der Reehtsordnung identifiziert werden darf.