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Als der Inhalt der Publizitätsrichtlinie in den europäischen Rechtsetzungsgremien beraten wurde, prallten unterschiedliche Verständnisse vom Umfang der Vertretungsmacht in Kapitalgesellschaften aufeinander. In der Publizitätsrichtlinie wurde schließlich das Prinzip der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht statuiert. Jessica Kroepels befasst sich mit der Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Publizitätsrichtlinie bei der Regelung der statutarischen Aufsichtsratsermächtigung und der Vorstandsermächtigung im deutschen Aktienrecht hinreichend beachtet hat. Überprüft wird die Gemeinschaftskonformität der in Par. 78 III 2, IV des deutschen Aktienrechts getroffenen Regelungen anhand der Vorgaben der Publizitätsrichtlinie. Dabei kommt die Autorin zu dem Ergebnis, dass weder die statutarische Aufsichtsratsermächtigung noch die Vorstandsermächtigung den Anforderungen der Publizitätsrichtlinie genügt.