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Die Regulierung des deutschen Elektrizitätsmarktes durch das Energiewirtschaftsgesetz und den entsprechenden kartellrechtlichen Ausnahmebereich in § 103 GWB ist seit jeher umstritten. Nach Jahrzehnten des Stillstands steht jetzt eine einschneidende Reform auf diesem Gebiet an. Die geplante Novellierung des Energiewirtschaftsrechts hat sich jedoch am höherrangigen Gemeinschaftsrecht auszurichten. In dieser Arbeit wird das z. Zt. für die Elektrizitätswirtschaft noch geltende Energiewirtschafts- und Kartellrecht sowie das darauf basierende Verhalten der Stromversorgungsunternehmen am Maßstab des primären und sekundären Gemeinschaftsrechts gemessen. Es wird gezeigt, daß die Öffnung der Versorgungsgebiete und damit der Wettbewerb um Stromkunden europarechtlich zwingend ist, gleichwohl aber der nationale Gesetzgeber einen relativ großen Gestaltungsspielraum behält.