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Die Arbeit befasst sich mit der Kontrolle der wichtigsten Kernentscheidung des Strafprozesses: der Anklageentscheidung der Staatsanwaltschaft. In Deutschland ist umstritten, inwieweit die rein richterliche Kontrolle etwa in Form des Zwischenverfahrens oder des Klageerzwingungsverfahrens ausgedehnt, eingeschränkt oder ersetzt werden soll. Der Rechtsvergleich mit den USA, insbesondere Kalifornien, zeigt das dortige Abrücken von anderen Kontrollmechanismen wie der grand jury zugunsten der richterlichen Kontrolle der staatsanwaltlichen Anklageentscheidung. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die richterliche Kontrolle in Deutschland recht ausbalanciert und wirksamer als angenommen ist. Der Autor empfiehlt daher u.a. die Ausdehnung des Klageerzwingungsverfahrens, während direkte demokratische Elemente wie eine Laienbeteiligung nach dem amerikanischen Vorbild der Geschworenen oder das Erfordernis einer direkten Volkswahl von Staatsanwälten abgelehnt werden.