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Mit der Wiedervereinigung Deutschlands trat die Frage auf, wem die Vermögenswerte zustehen, die während des nationalsozialistischen Regimes von den Ländern an das Reich gefallen sind. Der Einigungsvertrag sieht vor, daß dieses Vermögen Bundesvermögen wird. Die Autorin hinterfragt diesen Ansatz und prüft die staatsrechtlichen Veränderungen in Deutschland ab 1945. Sie kommt zu dem Ergebnis, daß wegen der Nichtigkeit des Vermögensanfalls beim Reich das Vermögen weiterhin de iure den Ländern zusteht. Unter dieser Prämisse greift der Art. 21 Abs. 3, letzter Halbsatz Einigungsvertrag ins Leere, und das ehemalige Landesvermögen fällt im Wege der Rechtsnachfolge an die jeweiligen neuen Bundesländer.