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Das Landlibell, eine auf den 23. Juni 1511 datierte, feierliche Kaiserurkunde Maximilians I. für die Tiroler Landstände, galt lange Zeit als eine der zentralen Verfassungsurkunden der Tiroler Geschichte, als einzigartig in Mitteleuropa in Bezug auf die Besonderheit der Tiroler Wehrverfassung und deren lange Geltungsdauer.§Die vorliegende Publikation behandelt nunmehr sowohl das Zustandekommen des Landlibells ais auch sein Fortwirken in den folgenden Jahrhunderten im steten Vergleich mit der Entwicklung in anderen Ländern und gelangt dabei zu einer neuen Beurteilung dieser Urkunde.§Wenngleich Entstehungsart und -zeitpunkt, die Art des Zustandekommens unter Mitwirkung der Landstände und selbst die äußere Form eines feierlichen kaiserlichen Privilegs durchaus nicht ohne Parallelen in anderen Territorien waren, so bleibt die Rezeptionsgeschichte als Partikularität des Landlibells erhalten: Das Aufkommen des Eigennamens ("elfjähriges Landlibell") um 1550 markiert das Einsetzen der Instrumentalisierung des Landlibells, das von den Tiroler Landständen zunehmend als eine Landesfreiheit angesehen und als Mittel herangezogen wurde, weitreichendere Belastungen der Verteidingungskraft des Landes seitens des Landesfürsten nach Möglichkeit zu unterbinden.