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Mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 hat sich der Begriff des Kirchenamtes gewandelt, insofern jetzt auch Laien Träger von bestimmten Kirchenämtern im vollen Rechtssinn sein können und das kanonische Ämterrecht auf sie anzuwenden ist. Das Kirchenrecht kennt seither den Fall, dass Laien durch hoheitliche Sendung zur berufsmäßigen Ausübung eines Dienstes in der Kirche bestellt werden und ihnen dadurch eine Rechtsstellung zuwächst, welche über die Grundstellung eines Gläubigen hinausreicht. Die Arbeit versucht, den Laien als berufsmäßigen Träger eines Kirchenamtes aus kanonistischer Perspektive zu erfassen und die Konsequenzen aufzuzeigen, welche sich dabei für den Dienstnehmer wie auch für den kirchlichen Anstellungsträger ergeben. Im Ergebnis zeigt sich, dass kirchenamtliche Dienstverhältnisse von Laien seitens der Kirche nicht allein nach den Vorgaben des weltlichen Arbeitsrechts behandelt werden können.