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Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wird in Deutschland u.a. durch eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in deutsches Recht umgesetzt. Hier wird künftig die Anforderung gestellt, dass bei der Errichtung von Gebäuden über 1.000 qm Gesamtnutzfläche zu prüfen ist, ob regenerative Energien eingesetzt werden können. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die Eignung von Wohngebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von 1.000 qm für die Wärmebereitstellung aus Biomasse. Im Mittelpunkt steht die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung aus Holzpellets- und Holzhackschnitzelanlagen gegenüber der herkömmlichen Versorgung mit Erdgas und Heizöl. Mitbetrachtet werden technische und ökologische Aspekte dieser Brennstoffe, am Rande wird auch auf Strohfeuerungsanlagen eingegangen.