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Das Problem der Ämtertrennungen und Ämterverbindungen hat seinen verfassungsrechtlichen Ursprung im Verhältnis der staatlichen Funktionsbereiche zueinander. Das Grundgesetz hat ihm durch ein System machtbegrenzender Trennungen und Verschränkungen Rechnung getragen. Die in der modernen Massendemokratie zu beobachtende Einflußnahme gesellschaftlicher Machtgebilde auf staatliche Entscheidungsträger wirft die Frage nach Unvereinbarkeiten von staatlichen und gesellschaftlichen Funktionsbereichen auf. Dabei ist das Verhältnis der Verbände zum Staat von besonderer Bedeutung. Der Verfasser untersucht, ob das Verhältnis der Staatsgewalt zu den Verbänden eine personelle Trennung der Leitungsämter erfordert. Aus den sich anschließenden staatstheoretischen, verfassungsrechtlichen und politischen Erwägungen folgt die Notwendigkeit umfassender Unvereinbarkeitsregelungen.